Transport

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Der Abschluss eines Auftrages (Einzelauftrag, Dauerauftrag) erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Mündliche Absprachen sind ungültig. Schriftform ist zwingend erforderlich. Die Gültigkeitsdauer der Angebote von SKGO ist in jedem Angebot angegeben.
Urheberrechte an von SKGO erstellten Kostenvoranschlägen behält sich SKGO vor. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von SKGO weder vervielfältigt noch an Dritte weitergereicht werden.
Nachträgliche Änderungen von Vertragsbestandteilen werden nur durch schriftliche Bestätigung in einem aktualisierten Vertrag mit angepasster Auftragssumme gültig.
Falls der Auftraggeber die Einhaltung vereinbarter Vertragsbestandteile (Termine, Transportvorbereitungen bzw. Vorarbeiten Dritter) versäumt, ist SKGO berechtigt, seinen bis dahin entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
SKGO sichert die termingerechte Erfüllung des Vertrages zu. Kann eine Leistung nicht vertrags- oder fristgerecht ausgeführt werden, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an Subunternehmer zu vergeben.
Durch das Anfordern eines Angebotes wird einer Speicherung der Daten des Auftraggebers für die Gültigkeitsdauer des Angebotes zugestimmt.

 

2. Vertrag

Im Vertrag sind die zu erbringenden Leistungen, das zu befördernde Gut, die Auftragssumme und die Fälligkeit des Rechnungsbetrages festgelegt. Die Dauer für einen Dauerauftrag muss angegeben sein. Der Vertrag erlischt mit Erfüllung und wird nicht automatisch verlängert, sofern dies nicht vor Ablauf schriftlich vereinbart wurde. Eine Übertragung von bestehenden Verträgen ist nicht möglich. Diese müssen bei Eigentümerwechsel erneut abgeschlossen werden.
Mit Vertragsabschluss wird einer dauerhaften Speicherung der Daten des Auftraggebers zur Rechnungserstellung zugestimmt.

 

3. Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, SKGO vor Beförderung des Transportgutes über alle notwendigen Eigenschaften rechtzeitig zu informieren. Dies betrifft Abmessungen, Gewicht, Menge, Termine, Empfänger, bestehende Mängel, Art der Verladung, erforderliches Zubehör und Besonderheiten.

 

4. Transportsicherung durch Auftraggeber

Der Auftraggeber ist vor Abholung durch SKGO verpflichtet, die Transportvorbereitung ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu zählen elektronische Teile/technische Geräte, druckempfindliche Oberflächen, Flüssigkeiten, Lebewesen. Benötigt wird eine ausreichende Verpackung und Kennzeichnung bei Besonderheiten.
Zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Transportvorbereitung ist SKGO nicht verpflichtet.

 

5. Durchführung

Die Erfüllung der im Vertrag aufgeführten Leistungen kann in Abhängigkeit von Verfügbarkeit von SKGO, gegebenen Wetterverhältnissen, Verkehrsaufkommen und Befahrbarkeit der benötigten Wege und Straßen variieren. Eine Verzögerung aus diesen Gründen bedeutet ein Fortbestehen des Vertrages. Dabei entstehen für den Auftraggeber keine Mehrkosten.
Mehrleistungen, wie nachträgliche Transportsicherung durch SKGO müssen vom Auftraggeber anerkannt und vergütet werden. Dadurch entstandener Materialeinsatz muss durch den Auftraggeber beglichen werden. Falls eine Verladung bzw. der Transport nicht gefahrlos durchgeführt werden kann, ist SKGO berechtigt, den Transporttermin auf Kosten des Auftraggebers zu verschieben und eine Nachbesserung zu verlangen.    

 

6. Leistungen

SKGO ist verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß, sorgfältig und zuverlässig durchzuführen und den Auftraggeber unverzüglich auf Probleme und Mängel hinzuweisen. 
Unverpackte Artikel werden auf Beschädigungen untersucht. Bei verpackten Artikeln wird die Verpackung auf Beschädigungen überprüft. Festgestellte Beschädigungen werden schriftlich festgehalten. Funktionale Gegenstände und technische Geräte werden nicht auf ihre Funktion überprüft.
Nach dem Entladen des Transportgutes und Besichtigung ist das Abnahmeprotokoll durch den Auftraggeber gegenzuzeichnen. Etwaige Mängel sind darin festzuhalten.

 

7. Reklamationen

Der Auftraggeber ist beim Be- und Entladen des Transportgutes zur Nachprüfung verpflichtet.
Reklamationen durch den Auftraggeber sind SKGO unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden nach der Durchführung der Leistung) schriftlich mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation vor Ort ist nicht ausreichend. Telefonische Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag eigenmächtig zu kürzen. 
Eine berechtigte Reklamation wird abrechnungstechnisch durch SKGO bearbeitet. Der Auftraggeber erhält daraufhin eine Gutschrift.

 

8. Vergütung

Sofern bei der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig. Eine andere Zahlweise ist nicht möglich.
Die Rechnungsbeträge für Daueraufträge sind monatlich im Voraus ohne Abzug fällig und auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den fälligen Rechnungsbetrag für Leistungen ganz oder teilweise einzubehalten.
Bei Zahlungsverzug ist SKGO berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu fordern. In diesem Fall behält sich SKGO das Recht vor, bis zur vollständigen Begleichung bestehender Rechnungen, die Leistungen aus weiteren Verträgen zu pausieren.
Die Vergütung erfolgt ausnahmslos bargeldlos auf das im Vertrag angegebene Bankkonto.
Bei einer Abweichung der Angaben zum Transportgut ist SKGO berechtigt, die Vergütung anteilig zu erhöhen.

 

9. Kündigung und Kündigungsfrist

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ist SKGO unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Information muss spätestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn bei SKGO eingegangen sein.
Im Falle einer zu späten Stornierung werden dem Auftraggeber 50 % der Auftragssumme berechnet.

 

10. Haftung

SKGO haftet für Schäden nur, wenn SKGO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Haftung von SKGO für Transportgut jeglicher Art ist auf 620,00 Euro je Kubikmeter Umzugsgut begrenzt.
Eine gesonderte Versicherung mit erhöhtem Versicherungswert kann mit SKGO abgeschlossen werden.
Die Haftung erfolgt im Rahmen der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung und der Mitgliedschaft bei BG Verkehr. Die Dauer des Vertrages begrenzt den Haftungszeitraum.
Für jede Art von versteckten und verschwiegenen Mängeln bzw. Beschädigungen ist SKGO nicht haftbar zu machen.

 

11. Haftungsbegrenzung

Sofern SKGO nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Haftung, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Gestellung, begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen andere Haftungsgrenzen vorschreiben sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

 

12. Haftungsausschlüsse

Eine Haftung, insbesondere für die nicht rechtzeitige Zustellung, ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Unruhen, kriegerischen oder terroristischen Akten, Streik und Aussperrung, Blockaden von Beförderungswegen, witterungsbedingten Umständen, Straßensperrung sowie sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen.
Eine Haftung für vorhandene Mängel, betriebliche und behördliche Eingriffe, Naturkatastrophen und Schäden durch die Handlungen Dritter wird ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Kunstgegenständen, Wertpapieren, Urkunden
- Güter mit ungenügender Verpackung, fehlender Sicherung und mangelhafter Kennzeichnung
- durch den Auftraggeber behandelte, verladene oder entladene Güter
- Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
- Güter, deren Größe und Gewicht nicht den Raumverhältnissen an der Be- bzw. Entladestelle entspricht
- lebende Tiere und Pflanzen, da deren Überleben außerhalb des Einflusses von SKGO liegt
- Güter mit natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit, der zufolge es besonders leicht zu Schäden kommen kann, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörung, Rost, innerer Verderb und Auslaufen.

 

13. Einlagerung von Transportgut

Falls ein Transportgut beim Empfänger nicht unverzüglich abgestellt werden kann, ist SKGO berechtigt, die Kosten für eine Lagerung in Rechnung zu stellen.

 

14. Urheberrecht

Sämtliche formulierten Texte sowie erstellte Bilder, Tonaufnahmen, Videos und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verwendet, weitergegeben noch dupliziert werden.
Markenzeichen und Urheberrecht von Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsmaterial, Bekleidung und der dazugehörigen Verweise verbleiben beim Hersteller, falls diese auf der Website von SKGO aufgeführt werden.

 

15. Datenschutz


Bei der Eingabe von Daten werden diese zur Angebots- bzw. Rechnungserstellung verwendet. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt zur Angebotserstellung für die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt nach Auftragserteilung dauerhaft. Hierbei gelten die gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. Die Eingabe von Kontaktdaten bei einer Anfrage geschieht auf freiwilliger Basis und erleichtert SKGO die Kontaktaufnahme. Die Einwilligungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers an Dritte erfolgt unter keinen Umständen. Bei Anfragen an Dritte bezüglich Verfügbarkeit, Lieferdauer und Preiskalkulation ist ausschließlich SKGO als Ansprechpartner angegeben. Beachtet werden hierbei die gesetzlichen Regelungen, Bundesdatenschutzgesetz.

 

16. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmung

Falls eine Position dieser Geschäftsbedingungen in irgendeinem Umfang ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollte, wird diese Bestimmung im Umfang dieser Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit ausgeschlossen; alle anderen Bestimmungen hiervon bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Die unwirksame Bestimmung ist umgehend zu ersetzen und die Neuauflage der AGB Transport wird dem Auftraggeber ausgehändigt.
Für diesen Zeitraum gelten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

17. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 99867 Gotha, sofern es gesetzlich keine Änderung gibt.

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