Hausmeister

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Der Abschluss eines Auftrages (Einzelauftrag, Dauerauftrag, Auftrag zur Grundstücksbetreuung) erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Mündliche Absprachen sind ungültig. Schriftform ist zwingend erforderlich. Die Gültigkeitsdauer der Angebote von SKGO ist in jedem Angebot angegeben. Die Erstellung der Angebote erfolgt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Materialpreise und Personalkosten. 
Urheberrechte an von SKGO erstellten Kostenvoranschlägen behält sich SKGO vor. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von SKGO weder vervielfältigt noch an Dritte weitergereicht werden. 
Benötigte Genehmigungen von zuständigen Behörden (für Straßenabsperrungen, Baumfällung etc.) sind vom Auftraggeber zu organisieren und finanziell zu begleichen. Benötigte Sonderleistungen, welche Genehmigungen erfordern, die zur Erfüllung des Vertrages benötigt werden sind im Auftrag schriftlich festgehalten und SKGO zu gewähren. Absperrungen auf dem Grundstück des Auftraggebers können von SKGO übernommen werden.
Alle Tätigkeiten sind auf Privatgrundstücke, Mietobjekte und gepachtete Flächen begrenzt. Öffentlicher Grund und Boden kann kein Bestandteil des Auftrages sein.  
Der saisonale Baumschnitt bzw. eine Fällung darf von SKGO nicht durchgeführt werden. 
Nachträgliche Änderungen von Vertragsbestandteilen werden nur durch schriftliche Bestätigung in einem aktualisierten Vertrag mit angepasster Auftragssumme gültig.
Falls der Auftraggeber die Einhaltung vereinbarter Vertragsbestandteile (Termine, Genehmigungen, benötigte Sonderleistungen bzw. Vorarbeiten Dritter) versäumt, ist SKGO berechtigt, seinen bis dahin entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 
SKGO sichert die termingerechte Erfüllung des Vertrages zu. Kann eine Leistung nicht vertrags- oder fristgerecht ausgeführt werden, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an Subunternehmer zu vergeben.
Es gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Durch das Anfordern eines Angebotes wird einer Speicherung der Daten des Auftraggebers für die Gültigkeitsdauer des Angebotes zugestimmt.

 

2. Vertrag

Im Vertrag sind die zu erbringenden Leistungen, die Auftragssumme und die Fälligkeit des Rechnungsbetrages festgelegt. Die Dauer für einen Dauerauftrag und die Dauer des Betreuungsvertrages müssen angegeben sein. Der Vertrag erlischt mit Erfüllung und wird nicht automatisch verlängert, sofern dies nicht vor Ablauf schriftlich vereinbart wurde. Eine Übertragung von bestehenden Verträgen ist nicht möglich. Diese müssen bei Eigentümerwechsel bzw. neuer Hausverwaltung erneut abgeschlossen werden.
Mit Vertragsabschluss wird einer dauerhaften Speicherung der Daten des Auftraggebers zur Rechnungserstellung zugestimmt.

 

3. Einweisung in Grundstück / Objekt

Der Auftraggeber ist verpflichtet, SKGO vor Tätigkeitsaufnahme in alle notwendigen Einrichtungen, Anlagen, Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen der zu betreuenden Immobilie und der Gesamtanlage einzuweisen. Ein Hinweis auf alle möglichen Gefahrenquellen ist zwingend erforderlich. Sämtliche erforderlichen Schlüssel bzw. Zugangskarten sind auszuhändigen. Benötigtes Wasser (warm/kalt) und Zugang zu geeigneten Steckdosen ist vor Ort zu gewähren, sofern dies für den Auftrag erforderlich. SKGO erhält die Erlaubnis zur Überquerung von Grasflächen und unbefestigten Bereichen mit allen Fahrzeugen und Geräten, welche für die Erfüllung der Leistung notwendig sind.

 

4. Durchführung

Die im Vertrag aufgeführten Leistungen werden in Abhängigkeit von Wetter- und Temperaturverhältnissen durchgeführt sowie unter Berücksichtigung der Materialspezifikationen. Im Notfall (Wasser-/Sturmschaden) werden unsere Leistungen eigenverantwortlich erweitert. Diese Mehrleistungen müssen vom Auftraggeber anerkannt und vergütet werden. Dadurch entstandener Materialeinsatz muss durch den Auftraggeber beglichen werden.
Die Erfüllung der im Vertrag aufgeführten Leistungen kann in Abhängigkeit von Verfügbarkeit von SKGO, gegebenen Wetterverhältnissen, Verkehrsaufkommen und Befahrbarkeit der benötigten Wege und Straßen variieren. Eine Verzögerung aus diesen Gründen bedeutet ein Fortbestehen des Vertrages. Dabei entstehen für den Auftraggeber keine Mehrkosten.

 

5. Leistungen/Sonderleistungen

SKGO ist verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß, sorgfältig und zuverlässig durchzuführen und den Auftraggeber unverzüglich auf Probleme und Mängel hinzuweisen. Aufgaben eines Notdienstes werden von SKGO nicht übernommen, sofern nicht im Auftrag gesondert aufgeführt.
Beim Rasenschnitt wird vertraglich das zu verwendende Gerät festgelegt. Beim Einsatz von Kompakttraktor mit Schlegelmulcher wird das Schnittgut auf der Rasenfläche verbleiben. Transport und Entsorgung von Grünschnitt ist mit Mehrkosten verbunden. Aufgrund von Bodenunebenheiten ist ein unterschiedliches Schnittbild möglich.
Bei Reinigungsaufträgen muss eine freie Fläche bzw. ein leerer Raum vorhanden sein. Es erfolgt kein Versetzen von unhandlichen Einrichtungsgegenständen und keine Bodenreinigung in Räumlichkeiten mit offenen Lebensmitteln, Kleidung oder Lebewesen. 
Zur Fensterreinigung müssen die Fenster vollständig zugänglich sein. Ein Versetzen von Vasen, Pflanzen oder Dekoration wird nicht durchgeführt.
Winterdienst erfolgt zu den vertraglich vereinbarten Zeiten, Häufigkeit und Umfang. Es wird eine Schneeräumung auf befestigten Untergründen durchgeführt bis eine Begehbarkeit/Befahrbarkeit ermöglicht ist. Auf Verbindungswegen, vor Hauseingängen und auf angrenzenden Gehwegen wird Streugut ausgebracht. Unbefestigte Flächen können nicht bis zur vollständigen Schneebeseitigung geräumt werden. Details über Flächen und Art des Streugutes müssen vertraglich festgelegt werden. Ein Transport von Schnee ist nicht möglich. Eine ausreichende Fläche muss unmittelbar angrenzend an den zu räumenden Flächen  für die Schneelagerung vorhanden sein.
Das durch SKGO verteilte Streugut darf während der Winterperiode nicht entfernt werden. Bei Schneefall dient dies der Sicherheit der Begehbarkeit und der Befahrbarkeit. Die Entfernung des Streugutes durch den Auftraggeber oder Dritte entbindet SKGO von jeglicher Haftung im entsprechenden Bereich. Für die Beseitigung von Hindernissen (wie z.B. parkende Fahrzeuge) hat vor Arbeitsbeginn der Auftraggeber Sorge zu tragen, da eine vollständige Räumung sonst ausgeschlossen ist.
SKGO erhebt eine monatliche Bereitschaftspauschale für den Winterdienst. Die Abrechnung für geleisteten Winterdienst, Geräte-, Fahrzeug- und Streumitteleinsatz erfolgt am Monatsende, basierend auf der Anzahl der Einsätze an Schneetagen und der vom Auftraggeber gewünschten Sondereinsätzen. Die Entfernung des verteilten Streugutes am Ende der Winterperiode ist im Preis enthalten.

 

6. Reklamationen

Reklamationen durch den Auftraggeber sind unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden nach der Durchführung der Leistung) SKGO schriftlich mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation vor Ort ist grundsätzlich nicht ausreichend. Telefonische Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Bei ordnungsgemäßer Beanstandung ist SKGO zu einer Nachbesserung verpflichtet (ggf. verbunden mit einer neuen Terminvereinbarung). 
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag eigenmächtig zu kürzen. 
Eine berechtigte Reklamation wird abrechnungstechnisch durch SKGO bearbeitet. Der Auftraggeber erhält daraufhin eine Gutschrift, sofern die Nachbesserung für ihn nicht zufriedenstellend war.

 

7. Vergütung

Sofern bei der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig. Eine andere Zahlweise ist nicht möglich.
Die Rechnungsbeträge für Daueraufträge und Aufträge zur Grundstücksbetreuung sind monatlich im Voraus ohne Abzug fällig und auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.   
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den fälligen Rechnungsbetrag für Leistungen/Sonderleistungen ganz oder teilweise einzubehalten.
Bei Zahlungsverzug ist SKGO berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu fordern. In diesem Fall behält sich SKGO das Recht vor, bis zur vollständigen Begleichung bestehender Rechnungen, die Leistungen aus weiteren Verträgen zu pausieren. 
Die Vergütung erfolgt ausnahmslos bargeldlos auf das im Vertrag angegebene Bankkonto.

 

8. Kündigung und Kündigungsfrist

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ist SKGO unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Information muss spätestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn bei SKGO eingegangen sein.  
Die Kosten für Material, welches für den Auftrag bereits erworben wurde, wird dem Auftraggeber in voller Höher in Rechnung gestellt. Eine Pauschale für Lagerung und Mehraufwand in Abhängigkeit von Gewicht und Abmessung des Materials wird ebenfalls erhoben.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Eigentum und Rechte an Liefergegenständen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei SKGO.

 

10. Preis

Sofern kein Festpreis für den Auftrag schriftlich vereinbart wurde gelten die Tagespreise für Material und für die zu verbauenden Gegenstände. 
Bei Dauerauftrag und Auftrag zur Grundstücksbetreuung behält sich SKGO das Recht vor, auf marktbedingte Preiserhöhungen pro Vertragsjahr einmalig mit einer Preiserhöhung von maximal 5 Prozent zu reagieren. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende eingeräumt.
Die Nettopreise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu betrachten.
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen und außerhalb der üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr behält sich SKGO das Recht vor, einen vertraglich vereinbarten Zuschlag in Rechnung zu stellen.

 

11. Verleih und Nutzung von Geräten / Fahrzeugen

Das Eigentum von SKGO an Material, Geräten, Technik und Fahrzeugen darf nicht durch unternehmensfremde Personen bewegt werden, unabhängig vom Standort. Eine Vermietung erfolgt ausschließlich mit Vertrag an berechtigte Personen.

 

12. Haftung

SKGO haftet für Schäden, die durch seine Leistungen nachweislich schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für vorhandene Mängel, betriebliche und behördliche Eingriffe, Naturkatastrophen und Schäden durch die Handlungen Dritter wird ausgeschlossen. SKGO übernimmt keine Haftung an pflanzlichen Gegenständen, da deren Überleben außerhalb seines Einflusses liegt. Bei fehlerhaftem Baumaterial wird die Reklamation an den Lieferanten über SKGO erfolgen.  
Es wird keine Haftung für die an Rasenflächen angrenzende Vegetation übernommen, welche für einen vollständigen Rasenschnitt berührt werden muss. Es wird keine Haftung für Kollateralschaden übernommen, für die in Reichweite befindliche Vegetation / Gegenstände bei Grünschnitt. Eine Haftung bei Beschädigung durch Schneeschild und Fahrzeug ist Aufgrund von mangelnden Sichtverhältnissen durch Schneebedeckung ausgeschlossen.
Die Haftung erfolgt im Rahmen unserer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung und besteht nur für den Zeitraum des Arbeitsauftrages. Der Haftungsanspruch und Schadensersatzanspruch bei Winterdienst greift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung erlischt, sobald Dritte das Streugut während der Winterperiode entfernen.

 

13. Urheberrecht

Sämtliche formulierten Texte sowie erstellte Bilder, Tonaufnahmen, Videos und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verwendet, weitergegeben noch dupliziert werden.
Markenzeichen und Urheberrecht von Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsmaterial, Bekleidung, Baumaterial und dazugehörige Verweise verbleiben beim Hersteller, falls diese auf der Website von SKGO aufgeführt werden. 

 

14. Datenschutz

Bei der Eingabe von Daten werden diese zur Angebots- bzw. Rechnungserstellung verwendet. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt zur Angebotserstellung für die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Die Speicherung der Kundendaten erfolgt nach Auftragserteilung dauerhaft. Hierbei gelten die gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. Die Eingabe von Kontaktdaten bei einer Anfrage geschieht auf freiwilliger Basis und erleichtert SKGO die Kontaktaufnahme. Die Einwilligungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers an Dritte erfolgt unter keinen Umständen. Bei Anfragen an Dritte bezüglich Verfügbarkeit, Lieferdauer und Preiskalkulation ist ausschließlich SKGO als Ansprechpartner angegeben. Beachtet werden hierbei die gesetzlichen Regelungen, Bundesdatenschutzgesetz.

 

15. Abwerbung

Die Abwerbung von Mitarbeitern ist nicht zulässig. Entstandener Schaden wird dem Abwerber in Rechnung gestellt, auch falls der abgeworbene Mitarbeiter nicht anschließend in ein neues Arbeitsverhältnis beim Abwerber eingebunden wird. Berechnet werden die für diesen Mitarbeiter vorgesehenen Aufträge.

 

16. Salvatorische Klausel / Schlussbestimmung

Falls eine Position des Vertrages als unwirksam gilt, so sind sämtliche übrigen Punkte weiterhin gültig. Die fehlerhafte Position ist umgehend zu ersetzen und die Neuauflage wird dem Auftraggeber ausgehändigt. Für diesen Zeitraum gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

17. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 99867 Gotha, sofern es gesetzlich keine Änderung gibt.

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